Ein Gelände
für Le Nôtres Kunst
SALLE N°3
Unter dem „Ancien régime“ müssen Gärten und Parks im institutionellen und wirtschaftlichen Hinblick Teil der herrschaftlichen Ländereien sein. Ein Schloss ist also an das umliegende Gelände gebunden, das ihm Einkommen, Ansehen und Macht verschafft. Als komplementäre und verschiedene Einheiten, sind Gärten und Parks physikalisch voneinander getrennt aber visuell miteinander verbunden. Trennungselemente, Terrassen, Querkanäle, Tore oder Mauern, die von breiten, unpassierbaren Gräben unterbrochen werden, beeinträchtigen den Weitblick nicht. In manchen Fällen, darunter auch Versailles, plante und erstellte Le Nôtre Arrangements noch bevor alle, in den Parks eingeschlossenen, Flächen erworben waren.
Crédits
© RMN-Grand Palais (Château de Versailles) / Christian Jean